Kooperationen, Reviews und Transparenz
Kooperationsregeln für Produktreviews und Kooperationen
Diese Regeln schaffen einen klaren Rahmen für Produktreviews, Kooperationen, Teststellungen und eventbezogene Absprachen mit Druckwerkstatt 3D.
Transparenz und Zweck dieser Regeln
Dieses Regelwerk wurde aufgrund bisheriger Erfahrungen geschaffen, um Kooperationen klarer, fairer und für beide Seiten planbarer zu gestalten. Die meisten der genannten Punkte verstehen wir als selbstverständlich für eine professionelle Zusammenarbeit.
Da es in der Vergangenheit jedoch wiederholt zu Unklarheiten kam, die teilweise zu erheblichem organisatorischem, zeitlichem oder wirtschaftlichem Aufwand geführt haben, werden diese Rahmenbedingungen vorab transparent benannt.
Die Regelungen dienen nicht nur dem sinnvollen Schutz des Kanals, sondern ausdrücklich auch der Wahrung der Interessen der Zuschauerinnen und Zuschauer. Sie sollen sicherstellen, dass Inhalte unabhängig, nachvollziehbar, sachlich und ohne unzulässige Einflussnahme entstehen können.
Produktbereitstellungen, Ausgleichszahlungen, Affiliate-Links, Rabattcodes oder organisatorische Absprachen führen nicht zu einer positiven Bewertung, zu vorgegebenen Aussagen oder zu einem Freigaberecht durch Hersteller. Die redaktionelle Einordnung bleibt unabhängig.
Das Regelwerk soll keine unnötige Bürokratie schaffen. Es dient vielmehr dazu, Missverständnisse zu vermeiden und eine sachgerechte, praxisnahe Zusammenarbeit zu ermöglichen. In der Anwendung steht daher der praktische und faire Umgang im Vordergrund.
1. Sachwertausgleich bei dauerhafter Produktüberlassung
Bei Reviews mit dauerhafter Produktüberlassung wird zusätzlich zum Produkt ein pauschaler Sachwertausgleich in Höhe von ca. 20 % der offiziellen UVP benötigt.
Hintergrund ist, dass dauerhaft überlassene Sachwerte in Deutschland steuerlich und buchhalterisch berücksichtigt werden müssen und dadurch reale Kosten entstehen können. Maßgeblich ist die offizielle UVP des Herstellers zum Zeitpunkt der Bereitstellung.
Der Sachwertausgleich ist keine Bezahlung für eine positive Bewertung. Er gewährt keinen Einfluss auf Inhalt, Bewertung, Gewichtung, Tonalität oder Veröffentlichung.
2. Release- und Deadline-Absprachen
Absprachen zu Veröffentlichungsdatum, Embargo, Review-Termin oder sonstigen Deadlines können nur eingehalten werden, wenn das Produkt rechtzeitig, vollständig und funktionsfähig innerhalb des abgestimmten Zeitfensters eintrifft.
Verzögerungen bei Versand, Zollabwicklung, fehlendem Zubehör, Firmware, Testmaterialien oder Produktinformationen können den geplanten Veröffentlichungszeitpunkt entsprechend verschieben.
3. Versand-, Zoll- und Importkosten
Alle Kosten, die durch Versand, Import, Zollabwicklung, Einfuhrumsatzsteuer, Bearbeitungsgebühren durch Versanddienstleister, Lagergebühren oder sonstige Importnebenkosten entstehen, sind vollständig vom Kooperationspartner zu tragen.
Idealerweise erfolgt der Versand so, dass für den Empfänger keine zusätzlichen Kosten bei Annahme oder Zustellung entstehen.
4. Klare Kennzeichnung des Produktstatus
Der Kooperationspartner muss vorab eindeutig schriftlich benennen, welchen Status das bereitgestellte Produkt hat.
Dazu zählen insbesondere:
- Prototyp
- Engineering Sample
- Vorserienmodell
- Beta-Gerät
- Produktionsmuster
- finales Seriengerät
Relevante Unterschiede zur späteren Verkaufsversion müssen transparent mitgeteilt werden. Das betrifft insbesondere Änderungen bei Hardware, Firmware, Software, Zubehör oder Verpackungsumfang.
5. Ausfallzahlung bei nicht nutzbarem Gerät oder nicht verwertbarer Kooperation
Sollte ein bereitgestelltes Produkt in einem Zustand eintreffen, der eine sinnvolle Produktion oder Veröffentlichung unmöglich macht, wird der bis dahin entstandene Arbeitsaufwand durch eine Ausfallzahlung vergütet.
Dies betrifft insbesondere defekte, beschädigte, unvollständige oder technisch nicht nutzbare Geräte sowie Fälle, in denen der tatsächliche Produktstand erheblich von der vorherigen Beschreibung abweicht.
Die Ausfallzahlung richtet sich nach dem bis dahin entstandenen Aufwand und wird projektbezogen eingeordnet. Sie ist kein Ersatz für eine reguläre Kooperation, sondern dient dem Ausgleich bereits entstandener Arbeit, wenn eine Verwertung aus Gründen scheitert, die nicht im Verantwortungsbereich des Kanals liegen.
6. Korrekte Zollunterlagen und glaubwürdige Importerklärung
Bei internationalen Sendungen müssen alle für Zoll und Import relevanten Angaben vollständig, plausibel und wahrheitsgemäß durch den Kooperationspartner bereitgestellt werden.
Dazu zählen insbesondere eine korrekte Warenbeschreibung, ein realistischer Warenwert sowie eine nachvollziehbare Erklärung des Verwendungszwecks, etwa als Review-Sample, Testgerät, Leihgerät, Vorseriengerät oder dauerhaft überlassenes Produktmuster.
Konstruktionen, bei denen Zahlungen lediglich hin- und hergeschickt werden, um einen augenscheinlichen Zahlungsnachweis zu erzeugen, sind ausgeschlossen. Ebenso werden keine falschen Wertangaben, irreführenden Rechnungen, unzutreffenden „Gift“-Deklarationen oder sonstige Unterlagen akzeptiert, die den tatsächlichen Zweck oder Wert der Sendung verschleiern.
7. Keine automatische Ausstellung auf CLM oder LMB
Eine Ausstellung oder Präsentation auf dem Community Layer Meetup (CLM) oder dem Layer Meetup Bayern (LMB) ist nicht automatisch Bestandteil einer Review-Kooperation.
Eventbezogene Leistungen wie Ausstellungsfläche, aktive Präsentation, Branding, Rabattaktionen, Gewinnspiele, Programmpunkte, Social-Media-Erwähnungen oder sonstige Bewerbungsmaßnahmen müssen gesondert abgestimmt werden und richten sich nach dem Sponsorenkatalog.
Die finale Entscheidung über ausgestellte Produkte liegt bei der Veranstaltungsorganisation und hängt unter anderem von Platz, Sicherheitsanforderungen, thematischer Relevanz, technischer Umsetzbarkeit und dem Gesamtkonzept der Veranstaltung ab.
8. Nutzungsrechte an erstelltem Content
Nutzungsrechte an erstelltem Content sind nicht Bestandteil des Sachwertausgleichs und werden nicht automatisch durch die Bereitstellung eines Produkts eingeräumt.
Eine Nutzung von Videoausschnitten, Bildern, Zitaten, Screenshots, Thumbnails, Logos oder sonstigem Material für werbliche, kommerzielle oder öffentliche Zwecke muss vorab gesondert vereinbart werden.
Ausgenommen ist das einfache Teilen oder Verlinken veröffentlichter Inhalte über offizielle Kanäle, sofern der Inhalt unverändert bleibt und korrekt auf den ursprünglichen Beitrag verwiesen wird.
9. Keine Entgeltverhandlung auf Basis kurzfristiger Aufrufzahlen
Entgeltverhandlungen, die sich ausschließlich oder überwiegend an aktuellen oder kurzfristigen Aufrufzahlen orientieren, werden nicht akzeptiert.
Der Kanal ist nicht auf kurzfristige Klickmaximierung ausgerichtet, sondern auf vollständige, nachvollziehbare und langfristig relevante Inhalte. Erfahrungsgemäß ist YouTube in diesem Bereich kein Sprint, sondern ein Dauerlauf: Der Wert eines Videos entsteht häufig über Wochen, Monate oder Jahre hinweg.
Kurzfristige Leistungskennzahlen können zur Einordnung berücksichtigt werden, ersetzen aber nicht den tatsächlichen Produktionsaufwand, die fachliche Tiefe, die Zielgruppenrelevanz und den langfristigen Content-Wert.
10. Professioneller Umgang und grobe Mängel
Ein professioneller, sachlicher und verbindlicher Umgang wird während der gesamten Zusammenarbeit vorausgesetzt.
Sollten im Verlauf der Kooperation grobe Mängel auftreten, werden diese transparent angesprochen und gemeinsam eingeordnet. Betrifft dies ein Produkt oder Material, das dadurch nicht sinnvoll verwertbar ist, kann die Regelung zur Ausfallzahlung für bereits entstandenen Aufwand greifen.
Die redaktionelle Bewertung bleibt davon unabhängig. Eine Mängelbesprechung bedeutet nicht, dass kritische Punkte aus dem späteren Inhalt entfernt werden.
11. Redaktionelle Freiheit
Die redaktionelle Freiheit bleibt vollständig beim Kanal.
Der Kooperationspartner kann technische Informationen, Produktdaten, Hinweise und relevante Besonderheiten bereitstellen. Inhalt, Aufbau, Bewertung, Gewichtung und finale Darstellung liegen jedoch ausschließlich bei der Redaktion.
Vorgeskriptete Videos, verpflichtende Aussagen, vorgeschriebene Bewertungen oder Vorgaben zur positiven Darstellung sind ausgeschlossen.
Inhalte werden grundsätzlich sachlich, technisch nachvollziehbar und erfahrungsbasiert dargestellt. Kritik erfolgt, sofern relevant, begründet und kontextbezogen.
12. Vorabprüfung von Videomaterial
Eine Vorabprüfung von Videomaterial ist nicht Bestandteil der regulären Kooperation und kann nur gegen zusätzliche Gebühr vereinbart werden.
Eine solche Prüfung dient ausschließlich der Rückmeldung zu sachlichen Fehlern, technischen Missverständnissen oder vertraulichen Informationen. Sie begründet ausdrücklich kein Freigabe-, Änderungs- oder Vetorecht hinsichtlich Bewertung, Aufbau, Tonalität oder redaktioneller Einordnung.
Kritik, Erfahrungswerte und redaktionelle Schlussfolgerungen werden durch eine Vorabprüfung nicht entfernt oder abgeschwächt, sofern sie sachlich begründet sind.
Wird eine Vorabprüfung gewünscht, kann sich der Veröffentlichungszeitpunkt entsprechend verschieben. Vereinbarte Deadlines gelten in diesem Fall nur, wenn ausreichend Zeit für Sichtung, Rückmeldung und mögliche sachliche Korrekturen eingeplant wurde.
13. Redaktionelles Kooperationstool ab 2026
Zur besseren Planung und Nachvollziehbarkeit wird ein redaktionelles Kooperationstool eingesetzt.
Über dieses Tool können wichtige organisatorische Informationen, Statusänderungen und Hinweise automatisiert per E-Mail versendet werden. Projektbezogene Statusseiten sind nicht öffentlich und nur für berechtigte Kooperationspartner vorgesehen.
Zusätzlich kann das Tool Kooperationen in anonymisierter oder aggregierter Form statistisch erfassen, etwa zur internen Produktionsplanung, Auslastung und Fortschrittsübersicht.
Vertrauliche Produktinformationen, konkrete NDA-Inhalte, nicht veröffentlichte Produktnamen oder personenbezogene Daten werden nicht öffentlich dargestellt. Kooperationen unter NDA werden mit neutralen oder anonymisierten Projekttiteln geführt, um zusätzliche Vertraulichkeit zu gewährleisten.
14. Keine nachträgliche Änderung der Kooperationsbedingungen
Nach Beginn einer Kooperation können wesentliche Bedingungen nicht einseitig geändert werden.
Dazu zählen insbesondere Gegenleistung, Veröffentlichungsform, Deadline, Nutzungsrechte, Produktstatus, NDA-/Embargo-Anforderungen, Eventbezug oder zusätzliche Werbeleistungen.
Änderungen sind nur nach vorheriger Abstimmung und ausdrücklicher Zustimmung möglich.
15. Kennzeichnung von Werbung und Transparenzpflicht
Gesetzlich oder plattformseitig notwendige Werbe-, Sponsoring- oder Kooperationskennzeichnungen erfolgen unabhängig von Wünschen des Kooperationspartners.
Die transparente Kennzeichnung der Zusammenarbeit liegt im Verantwortungsbereich des Kanals und ist nicht verhandelbar.
16. Affiliate-Links, Rabattcodes und Tracking-Links
Affiliate-Links, Rabattcodes oder Tracking-Links können Bestandteil einer Kooperation sein, haben jedoch keinen Einfluss auf Inhalt, Bewertung, Gewichtung oder redaktionelle Darstellung.
Die Verwendung solcher Links oder Codes muss vorab abgestimmt werden und wird, soweit erforderlich, transparent kenntlich gemacht.
17. Keine Erfolgsgarantie
Eine Kooperation beinhaltet keine Garantie für positive Bewertung, bestimmte Aussagen, konkrete Verkaufszahlen, bestimmte Reichweiten, Aufrufzahlen, Conversion-Rates oder sonstige wirtschaftliche Erfolge.
Bewertet und dargestellt wird auf Grundlage der tatsächlichen Produkterfahrung, technischen Einordnung und redaktionellen Relevanz.
18. Sicherheits- und Rechtskonformität
Produkte werden nur getestet, veröffentlicht oder auf Veranstaltungen gezeigt, wenn sie aus redaktioneller Sicht sicher nutzbar sind und keine offensichtlichen sicherheitsrelevanten oder rechtlichen Probleme entgegenstehen.
Bei erheblichen Sicherheitsbedenken, unklarer Produktkonformität oder nicht vertretbaren Risiken kann eine Veröffentlichung, Vorführung oder Ausstellung abgelehnt oder verschoben werden.
19. Keine Exklusivität ohne gesonderte Vereinbarung
Eine Kooperation begründet keine Exklusivität gegenüber anderen Herstellern, Marken oder Produkten.
Exklusivität, Sperrfristen, Wettbewerbsverbote oder vergleichbare Einschränkungen müssen ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet werden.